AGB

Geltung

Für unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese Bestimmungen vor, soweit sie schriftlich vereinbart werden. Übernehmen die Verkäuferin oder ein von ihr Beauftragter den Einbau der gelieferten Ware, gilt zusätzlich zu nachstehenden Bedingung die ,,Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB/B). 

Eigenschaften des Holzes ​

Holz ist ein Naturprodukt seine naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verarbeitung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. 

Gegebenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen. ​

Produkt ​

Bei Altholzdielen die schon 100-300 Jahre alt sind, kann es im Kernbereich zu Ausbrüchen kommen. Farbliche Veränderungen unterstreichen die natürliche Patina des Altholzes. Leichte Schüsselungen und Schwundfugen sind bei Altholzdielen wohnklimabedingt und daher kein Reklamationsgrund. 

Bestellung, Auftragsannahme und Preise ​

Die Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung beantwortet werden. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Proben und Muster gelten als Annäherungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. In Angeboten getätigte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Preisberechnung erfolgt ab unserem Sitz in EURO zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Der in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. 

Lieferung und Versand ​

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart. Damit ist Erfüllungsort die Verladestelle am Ort der Verkäuferin. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Sitz auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Alt des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Sitz auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die von uns für die Lieferung genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als ,,verbindlicher Liefertermin“ bestätigt worden. 

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen. Sofern der Käufer vier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Ware nicht abnimmt, behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu berechnen. Zahlungsvereinbarungen greifen ab diesem Zeitpunkt. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommen worden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachfrist, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils von dem Vertrag zurückzutreten 

Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung ​

Der Käufer ist verpflichtet, unsere Lieferung sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich, spätestens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich mitzuteilen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern gegenüber dem Käufer von Seiten eines Verbrauchers Mängelansprüche im Zusammenhang mit unserer Lieferung geltend gemacht werden, hat der Käufer uns innerhalb von 5 Tagen die Geltendmachung anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, gilt unsere Lieferung als genehmigt, so dass die Ansprüche nach § 478 BGB ausgeschlossen sind. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Wir haben das Recht, nach Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine weitere Nacherfüllung vorzunehmen. Der Käufer hat unsere Lieferung vor Verlegung und Montage nachweisbar auf den korrekten Trockenheitsgrad zu überprüfen. Soweit die Feststellung des korrekten Feuchtgehaltes mit handwerksüblichen Messmethoden nicht möglich ist, ist vor Verlegung mit uns Rücksprache zu halten. Sofern Prüfung oder Rücksprache unterlassen wird, ist die Haftung ausgeschlossen. 

Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) oder gem. § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt. Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es läge eine zugesicherte Eigenschaft vor. 

Allgemeine Haftungsbegrenzungen​

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder soweit zwingend gehaftet wird. z.B. wegen groben Verschuldens, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch für ̧ die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern die Verkäuferin die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Der Käufer hat den eingetretenen Schaden sowie vergebliche Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach zu beweisen. 

Zahlung 

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Zahlungsfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn die Verkäuferin dies schriftlich bestätigt. Verzug tritt ein, wenn der Käufer nicht innerhalb von 2 Kalenderwochen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung, zahlt. Gerät der Käufer in Verzug, hat er unsere Forderung in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen werden von uns, unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme, vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche unserer anderweitig gegen den Käufer bestehenden Kosten fällig. Anderweitige Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

Eine Zurückzahlung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegeben falls bestehenden Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung ausgeschlossen. Unsere sämtlichen Forderung gegenüber dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsverhältnis sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der uns gemäß gesetzlicher oder vertragliche Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt. 

Eigentumsvorbehalt ​

Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen unser Eigentum. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf unseren verlängerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Kunden von der Abtretung zu informieren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Lieferungen mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt das Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zum Wert der anderen Sache. Im Falle des Einbaus unserer Lieferung ist uns eine Teilforderung des Käufers an den Bauherrn in Höhe des Wertes unserer eingebauten Lieferung abzutreten. Auf Anforderung sind uns Angaben über die Person des Kunden des Käufers und über die betreffende Forderung zu machen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit gemäß der vorstehenden Absätze den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt von uns die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, soweit die Überschreitung vorliegt. Im Falle eine Pfändung unserer Lieferung bei dem Käufer sind wir sofort zu benachrichtigen. Der Käufer hat auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt die Kosten unserer Intervention. 

Rücktrittsrecht ​

Wenn sich vor Auslieferung der Ware ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Kreditwürdigkeiten kann ohne weiteres angenommen werden im Falle des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer, eines Ablehnens der Warenkreditversicherung oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um eine Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer handelt. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt , dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. Auch wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung, sind wir zum Rücktritt berechtigt. 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht ​

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist Rosenheim. 

Für Nicht-Kaufleute gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und für ausländische Käufer. 

Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.